Gesetze / Verordnungen

EnEV Energieeinsparverordnung 2002

Am 01. Februar 2002 trat in Deutschland die Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Die EnEV legt einen Mindeststandart für neue und bestehende Wohn- und andere Gebäude hinsichtlich der Wärmedämmung sowie der Anlagentechnik fest. Die Normen der EnEV legen die Berechnung des Primär- und Endenergiebedarf sowie den Heizwärmebedarf fest. Ferner wird festgelegt welche Grenzwerte eingehalten werden müssen.

Die alte Wärmeschutz (WSchV)- und Heizanlagenverordung (HeizAnlV) wurden durch die EnEV abgelöst. Die EnEV wird nicht angewendet für Tierstallungen, Räume für Verkauf und Aufzucht für Pflanzen, unterirdische Bauwerke sowie Zelte und Traglufthallen die auf- und abgebaut werden.

Der Primärenergiebedarf wird ermittelt von dem Endenergiebedarf und den Verlusten, die durch Transport, Gewinnung und Aufbereitung des Energieträgers entstehen. Es entsteht der so genannte Primärenergiefaktor. Dieser wird mit dem Endernergiebedarf des Gebäudes multipliziert. Bei Heizöl, Steinkohle und Erdgas beträgt der Faktor 1,1; bei Braunkohle 1,2 und bei Strom 3,0 (2,7). Holz liegt bei 0,2 und Nah- und Fernwärme zwischen 0,1 - 1,3. Durch den Anteil erneuerbarer Energien in der Stromwirtschaft ist beim Strom der Faktor 3,0 auf 2,7 gesenkt worden.

Bemerkendswert ist, dass die EnEV die Verwendung regenerativer Energieträger wie die Nutzung der Erdwärme mittels einer Wärmepumpe, Solaranlagen, Biomasse und Anlagen der Kraft-Wärmekopplung (KWK) die Gebäude vorteilhafter bewertet. Hier gilt z.B. keine Begrenzung des Primärenergiebedarfes; also die Berücksichtigung der Verluste, die durch Aufbereitung und Transport des Energieträgers von seinem Fundort zum Bauwerk anfallen. Das ist für ältere Gebäude ohne besondere Wärmedämmung besonders gewinnbringend.

Wärmeverluste eines Wohngebäudes

Der Gesetzgeber will dadurch die Verwendung regenerativer Energieträger fördern. Der Endenergiebedarf ist die berechnete Energiemenge, die zur Deckung des Heizwärmebedarfs und des Trinkwasserwärmebedarfs zusätzlich der Verluste die durch die Anlagenverteilung entstehen, benötigt wird. Gute Dämmung der Rohrleitungen ist daher sinnvoll, und wird daher auch vorgeschrieben.

Die Endenergie ist die vom Energieerzeuger berechnete Menge für Heizöl, Erdgas oder Strom (Die Einheiten für Heizöl in Liter, Erdgas in m3 oder kWh, Strom in kWh). Der Heizwärmebedarf ist die errechnete Energiemenge, die durch Heizkörper an einem beheizten Raum abgegeben wird. Für neu gebaute Häuser, also Niedrichenergiehäuser wird ein Heizwärmebedarf zwischen 40 - 70 kWh pro m2a gefordert.

Der Trinkwasserwärmebedarf liegt bei 12,5 kWh pro (m2 und Jahr) , etwa einen Bedarf von 23 Liter pro Person und Tag. Wichtig sind auch die Transmissionswärmeverluste; also die Bestimmung der Energieverluste durch Wärmeübertragung eines Gebäudes von warm zu kalt. Hier wird die DIN EN 12831 für die Berechnung zu Grunde gelegt. Die Dicke der Dämmschicht (WLG 035) sollte mindestens bei 12cm liegen. Mit neuen Hightech-Materialien für Gebäudefassaden läßt sich die Energieeffizienz stark verbessern. Zur Zeit wird an die Vakuumdämmung für Gebäude geforscht, die die konventionellen Dämmstoffe ersetzen möchten. Dabei werden die Dämmstoffstärken verringert. Gebäude mit einem guten Wärmeschutz sparen nicht nur bares Geld, sie bringen auch spürbaren Wohlfühlkomfort. Im Winter bleiben die Innenflächen der Außenwände schön warm, die Räume können uneingeschränkt bis nahe an die Außenwände genutzt werden. Und im Sommer schützt die Dämmung vor der Hitze draußen. Die Lüftung der Wohnung muss jedoch im Winter als auch im Sommer gut gestaltet werden. Zweckmäßig ist der Einbau einer kontrollierten Lüftung mit Wärmerückgewinnung.

Bei Energiesparhäusern ESH 60 Häusern liegt der Jahres-Primärenergiebedarf bei weniger als 60 kWh/(m2a) (ESH 40 Haus unter 40kWh/(m2a)). Der spezifische Transmissionswärmeverlust (HT) bei Neubauten muss künftig, unabhängig von der Wahl der Heizungsanlage, immer mindestens 30 % unter dem in der Energieeinsparverordnung (EnEV) angegebenen Höchstwert liegen. Zum Vergleich: Wohnhäuser aus den 1960er und 1970er Jahren benötigen etwa 300 - 400 kWh/(m2a)

Die neue Energieeinsparverordnung EnEV 2007 - Der Energieausweis

Während die bisherige Energieeinsparverordnung von 2002 nur die neuen Häuser berücksichtigte, gilt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) nun ab Oktober 2007 auch für Alt- oder Bestandsbauten.

Neu ist, dass ein Energieausweis eingeführt wird, der den energetischen Zustand eines beheizten oder gekühlten Gebäudes beschreibt, und zur Pflicht wird. Bei Verkauf oder Neuvermietung ist vom Eigentümer dieser Energieausweis vorzulegen. Auch kann ein Vermieter den Energieausweis im Hausflur anbringen. Bei öffentlichen Gebäuden mit großem Publikumsverkehr muss der Energieausweis sogar öffentlich ausgehängt werden. Sinn der Verordnung ist es, die energetische Qualität von Gebäuden zu verbessern, und den Anteil von erneuerbaren Energien zu stärken, um die CO2 Emissionen zu verringern.

Ausnahmen bilden kleine Ferienhäuser die nicht regelmäßig beheizt werden, Häuser die für kurze Zeit errichtet werden und kleine Gebäude bis 50m2. Eine Sonderstellung nehmen auch denkmalgeschützte Gebäude ein.

Bei Neubauten wird mit den Unterlagen und Daten der Planung der Energieausweis vom Architekten oder dem Planungsbüro mitgeliefert.

Bei Altbauten muss ein speziell ausgebildeter Gebäudeenergieberater oder eine Gebäudeenergieberaterin das Gebäude inspizieren. Es werden Daten über die energetische Qualität des Gebäudes, also Zustand der Wärmedämmung, die Verbrauchswerte der Heizung, Zustand der Wärmeverluste der Anlagentechnik usw. notiert und auf dieser Grundlage wird der Energieausweis ausgestellt. Ferner werden die Möglichkeiten der Modernisierung bzw. Verbesserung der energetischen Eigenschaft des Wohngebäudes, als auch der Anlagentechnik dem Hausbesitzer vorgeschlagen.

Energieausweis

Der Hausbesitzer oder Eigentümer kann die notwendigen Daten und Fakten mit Hilfe eines Erhebungsbogens auch selber aufnehmen, und an den Fachmann der den Energieausweis ausstellt, übermitteln. Hat dieser nach Prüfung der Unterlagen keinen Zweifel an der Richtigkeit der Daten, wird der Energieausweis mit seiner Unterschrift bestätigt. Der Aussteller haftet für falsche Angaben oder Unrichtigkeiten im Energieausweis.

Bei Verkauf oder Vermietung des Wohngebäudes muss der Eigentümer einem potienziellen Interessenten den Energieausweis unverzüglich präsentieren. Der Hauseigentümer muß die Bestimmungen der ENEV einhalten, tut er es nicht, so begeht er eine Ordnungswidrigkeit und kann dafür verklagt werden. Nur eine berechtigte Person darf einen Energieausweis ausstellen, diese kann für einen falsch oder fahrlässig ausgestellten Energieausweis ebenfalls belangt werden.

Die ENEV berücksichtigt nicht die Beleuchtung eines Wohngebäudes.

Mit Hilfe des Energieausweises kann ein potenzieller Mieter die Energieeffizienz eines Gebäudes besser einschätzen, und ob er mit hohen oder niedrigen Energiekosten in Zukunft zu rechnen hat. Es gibt eine Einteilung von A bis I. A bedeutet sehr energieeffizient und I am wenigsten energieeffizient. Einfache Darstellungen im Energieausweis ermöglichen einen raschen Vergleich von Gebäuden. Schließlich verschlingen die hohen Energiepreise einen immer größeren Teil der Lebenshaltungskosten.

Im Energieausweis wird die CO2-Emission der Immobilie vermerkt, und das Maß der Umweltbelastung festgestellt.

Die Informationen im Energieausweis gelten für das gesamte Gebäude. Eine Unterteilung in verschieden Wohnungen wird nicht gemacht, obwohl Dachwohnungen und Wohnungen mit vielen Außenwänden mehr Energie verbrauchen als innen gelegene Wohnungen. Auf das ganze Gebäude gerechnet gleicht sich jedoch der Bedarf an Heizenergie aus.

Durch Modernisierungen der Gebäudedämmung, Luftdichtheit und Verbesserung der Anlagentechnik wird der Wert einer Immobilie gesteigert.

Die EnEV 2007 berücksichtigt den Einsatz regenerativer Energien, wie Solaranlagen, Pelletsheizung oder einer Erdwärmeheizung mit einer Wärmepumpe. Durch den Einsatz erneuerbarer Energien sinkt der Primärenergiebedarf einer Immobilie erheblich.

Thema der Energieeinsparverordnung ist nicht der Energieausweis, sondern wie hoch sind die Transmissionswärmeverluste und die Verluste der Anlagentechnik heute in einem Gebäude. Nur wenn diese Verluste durch Dämmung des Gebäudes und Optimierung der Anlagentechnik stark reduziert werden, sinkt der Primärenergiebedarf, und im Gebäude werden trotz der bald nahenden Energiekrise der fossilen Brennstoffe die Temperaturen behaglich sein.

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