Elektrotechnik
Ohne die Entdeckungen und Erfindungen der Elektrotechnik im neunzehnten und zwanzigsten Jahrhundert wäre unser Lebensstandart wie wir ihn heute kennen nicht möglich. Jeder stelle sich mal eine Welt ohne elektrische Energie vor. Die Elektrotechnik hat schon vor 100 Jahren starke Hände bekommen und übernimmt schwere Arbeiten, erzeugt Licht und hat uns eine grenzenlose Kommunikation ermöglicht. Mit Hilfe der Elektrotechnik können wir heutzutage sogar eine Station auf dem Mars steuern.
An einer elektrischen Steckdose wie wir sie heute in jedem Haushalt vorfinden, liegt eine elektrische Spannung von 230 Volt an. Die Energie wird aber erst frei, wenn ein Verbraucher, wie zum Beispiel ein Bügeleisen in die Steckdose gesteckt wird. Es fliest dann ein elektrischer Strom, der im Elektrizitätszähler registriert wird. Für die abgerufene elektrische Energie muss man bezahlen, und das Elektrizitätswerk liefert sofort diese Energie nach.
Die ganze Sache hat jedoch zwei Seiten, einmal die jederzeit einfache und praktische Bereitstellung von Energie, die Kehrseite der Medaille sind die Gefahren des elektrischen Stroms. Schon schwache Ströme lösen im menschlichen Körper elektrochemische Wirkungen aus. So können Ströme über 25mA das Herz gefährden und ab 70mA zum Stillstand bringen. Wechselströme über 10mA ziehen die Muskeln so stark zusammen, dass man von der angefassten Leitung nicht mehr loskommt.
Außerdem können bei einer unsachgemäßen Elektroinstallation Brände entstehen.
Eine Elektroinstallation sollte nur nach den anerkannten Regeln der
Elektrotechnik durchgeführt werden. Dazu sind die VDE-Bestimmungen eine
wichtige Grundlage. Jeder anerkannte Elektrofachbetrieb muss diese
Bestimmungen kennen und sich durch regelmäßigen Bezug der
VDE-Bestimmungen immer auf den neusten Stand halten. Nur der Fachmann
kennt die richtigen elektrischen Leitungen, Leitungsschutzschalter,
FI-Schutzschalter, Steckdosen und andere Bauteile.
Jedes in der
Elektroinstallation verwendete Bauteil sollte das VDE Zeichen tragen.
Ist eine Elektroinstallation z.B. in einem Bauvorhaben abgeschlossen, so
muss der Fachmann die Elektroanlage mit einem Installationstester genau
prüfen und evt Mängel in der Elektroinstallation erkennen und sofort
beheben.
Nur so ist ein elektrischer Unfall nach Inbetriebnahme der Elektroanlage
bei bestimmungsgemäßer Verwendung weitgehend ausgeschlossen.
Auch bei der Reparatur von Elektrogeräten müssen immer die
Sicherheitsvorschriften angewendet werden. Nach jeder Reparatur muss das
Elektrogerät z.B. eine Bohrmaschine mit einem Gerätetester auf die
elektrische Sicherheit geprüft werden. Ob eine Elektroinstallation oder
eine Elektrogeräte- Reparatur, in beiden Fällen sollte ein Prüfprotokoll
ausgestellt werden. Elektrische Betriebsmittel und Elektroanlagen die
gewerblich genutzt werden, müssen sogar turnusgemäß geprüft werden.
Die MH-Anlagentechnik GmbH unterhält einen Störungsdienst, führt
Elektroinstallationen und Reparaturen bis 1000 Volt in und um Berlin
aus. Die Firma ist im Installateurverzeichnis bei Vattenfall Berlin
(früher Bewag Konzession) eingetragen, und darf alle elektrischen
Arbeiten am Zählerschrank durchführen. änderungen, Anträge und Meldungen
beim Versorgungsnetzbetreiber wie Vattenfall oder Eon Edis werden
durchgeführt. Ferner baut die Firma Kabel TV- Anlagen und
Satellitenantennen. In unserer Werkstatt in Berlin Wedding werden
elektrische Geräte getestet, repariert und auf die elektrische
Sicherheit nach BGV A3 geprüft.
Personen, Nutztiere und Sachwerte müssen vor den Gefahren des elektrischen Stromes geschützt werden. Immer noch sterben in Deutschland ca. 100 Personen durch elektrische Unfälle. Die Sachschäden, die durch Elektrounfälle entstehen sind enorm hoch. Daher wurden die Unternehmen verpflichtet, vor der ersten Inbetriebnahme sowie turnusgemäß in bestimmten Zeitabständen elektrische Geräte und Anlagen regelmäßig auf ihre elektrische Sicherheit zu prüfen, bzw. durch eine Elektrofachkraft prüfen zu lassen. § 5 der BGV A3. Ziel der Prüfung ist es einen Nachweis zu führen, dass die elektrische Anlage bei einem bestimmungsmäßigen Gebrauch keine Gefahr darstellt.
Mit Inkrafttreten der neuen Betriebssicherheitsverordnung ist das Ignorieren dieser Prüfpflicht zur Straftat geworden. Das gilt auch, wenn kein Unfall eingetreten ist.
Die Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik ist gültig für den gesamten Gewerbebereich.
Es wird unterschieden zwischen Anlagen und Betriebsmittel. Stationäre Anlagen sind z.B. elektrische Installationen in Gebäuden, Containern oder Fahrzeugen. Nichtstationäre Anlagen sind Installationen (Baustromversorgung) auf Baustellen, die nach Fertigstellung der Arbeiten wieder abgebaut werden. Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind elektrische Geräte mit einem Stecker, die leicht bewegt werden können, während sie am Netz angeschlossen sind. Also Bügeleisen, Toaster Küchengeräte mit Stecker. Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest montiert und haben keine Tragevorrichtung. Sie sind schwer zu bewegen, haben jedoch eine flexible Anschlussleitung, wie z.B. ein elektrischer Herd.
Prüffristen (empfohlen nach BGV A3):
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel sind alle 4 Jahre zu prüfen, in Räumen besonderer Art (Labore, Schulen) einmal im Jahr.
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (z.B.Bohrmaschinen) alle 6 Monate auf Baustellen alle 3 Monate. Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote <2% erreicht, kann die Prüffrist verlängert werden.
Verlängerungs und Geräteanschlussleitungen mit Stecker in Werkstätten
und auf Baustellen einmal jährlich . In Büros, Pflegestationen und
ähnlichen Einrichtungen alle zwei Jahre.
Bei vermieteten Objekten wie Wohnungen ist der Vermieter verpflichtet
die Prüfung der elektrischen Anlage durchführen zu lassen. Es besteht
jedoch zur Zeit wegen der im Grundgesetz erklärten Unantastbarkeit der
Wohnung juristische Unklarheiten. Die elektrische Anlage sollte
mindestens vor Ein- oder Auszug eines Mieters geprüft werden. Bei
Gewerbemietverträgen (z.B. Arztpraxis) ist eine regelmäßige Prüfung
zwingend erforderlich und ist auf jeden Fall mit dem Gewerbemieter
abzustimmen.
In stationären Anlagen sind Fehlerstromschutzschalter (RCD) alle 6
Monate durch den Benutzer mit Hilfe der Prüftaste auf Funktion zu
testen.

In nichtstationären Anlagen muss diese Prüfung täglich vor Arbeitsbeginn durchgeführt werden.
Ein FI-Schutzschalter löst spätestens bei 30mA Fehlerstrom aus. Ein
Fehlerstromschutzschalter oder RCD (engl. Residual Current Device)
begrenzt nicht den elektrischen Strom, sondern nur die Dauer des Fließen
des Fehlerstromes. Deshalb muss auch bei Vorhandensein einer
Fehlerstrom Schutzschaltung umsichtig gehandelt werden.
Alle Schutzmaßnahmen sind so auszulegen, dass sie sich in sinnvoller
Weise ergänzen und auf keinen Fall behindern. Um diesen Schutz
nachzuweisen sind spezielle Fachkenntnisse und geeignete Prüfgeräte
erforderlich. Eine unsachgemäße Prüfung kann weitreichende Folgen nach
sich ziehen.
Die MH-Anlagentechnik GmbH führt als eingetragender Elektrofachbetrieb
diese Prüfung nach BGV A3 durch. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein
günstiges Angebot.
Das Wort Elektrotechnik kommt von der Elektrizität und leitet sich von dem griechischen Wort Elektron ab. Elektron heißt Bernstein und es ist allgemein bekannt das wenn man Bernstein reibt , Papier, Haare Kleidung usw. angezogen werden. Diese Dinge waren schon im Altertum bekannt. Anfang des neunzehnten Jahrhunderts baute der italienische Physiker Alessandro Volta die erste funktionierende Batterie, die später genannte Voltasche Säule. Das war ein Kupfer Zink Element in verdünnter Schwefelsäure. Dieses Element hatte eine Gleichspannung von ca. 1 Volt und es konnte elektrischer Strom erzeugt werden. Zu Ehren des Erfinders Volta wurde die Maßeinheit der elektrischen Spannung bis zum heutigen Tag in Volt angegeben. Das Zeitalter der Elektrotechnik begann, und um 1866 erfand Werner von Siemens den elektrischen Generator die Dynamomaschine, den wir an jedem Fahrrad zur Beleuchtung vorfinden sollten.
Damit war der Durchbruch der elektrischen Energieerzeugung geschafft, weil man Bewegungsenergie in elektrische Energie umwandeln konnte und umgekehrt. Heute sind in der modernen Heizungstechnik die Elektrotechnik und Elektronik nicht mehr wegzudenken.
Wärmeerzeuger wie Wärmepumpen und Durchlauferhitzer werden ausschliesslich mit elektrischen Strom betrieben und beim Anschluss solcher flammenlosen Wärmeerzeuger muss man gute Kenntnisse in der Elektrotechnik besitzen. Eine Elektrofachkraft kann die Gefahren des elektrischen Stromes eigenverantwortlich erkennen und die Sicherheitsvorschriften richtig anwenden. Eine elektrotechnisch unterwiesene Person ist jemand, der durch eine Elektrofachkraft angeleitet wird und über die möglichen Gefahren des elektrischen Stromes unterrichtet wurde. Somit muss eine Elektrofachkraft eine geeignete fachliche Berufsausbildung in der Elektrotechnik durchlaufen, mit allen entsprechenden Prüfungen.Die elektrische Energie die für den Gebrauch von elektrischen Wärmeerzeugern benötigt wird, wird vom zuständigen Versorgungsnetzbetreiber (VNB) ( früher Elektrizitätswerke) über den Hausanschluss geliefert.

Der Hausanschlusskasten (HAK) ist der Übergabepunkt zur Anlage des
Verbrauchers. Dort befindet sich der Stromzähler und die Sicherungen.
Der Stromzähler und die Vorsicherungen sind verplommt. Den
Hausanschlusskasten und alle verblommten Teile im Zählerschrank dürfen
nur in der Elektrotechnik ausgebildete Installateure, die zusätzlich vom
zuständigen VNB zugelassen sind, öffnen und daran Arbeiten durchführen.
Eine Fachkraft in der Elektrotechnik ohne Zulassung vom Versorgungsnetzbetreiber darf nicht am Zählerschrank arbeiten.
Nach dem Zählerschrank kommt die Unterverteilung und einzelne
Stromleitungen führen in die Wohnungen. In der Unterverteilung oder dem
Stromkreisverteiler befinden sich die Überstrom-Schutzeinrichtungen wie
Schmelzsicherungen, Leitungsschutzschalter ( Sicherungsautomaten ) . Des
weiteren befinden sich dort möglicherweise noch andere Betriebsmittel
aus der Elektrotechnik wie Rundsteuergeräte, Schütze , Relais , usw.
Wichtig sind die Überstromschutzeinrichtungen ( Sicherungen) die
elektrische Leitungen und Verbraucher vor Überlastung und Kurzschluss
schützen. Diese Überstromschutzeinrichtungen sollten bezeichnet werden,
damit eine Zuordnung zu den einzelnen Stromkreisen möglich ist. Für
elektrische Verbraucher von mehr als 2 KW ist ein separater Stromkreis
vorgeschrieben. Geräte wie Durchlauferhitzer oder Wärmepumpen über 4,6
KW benötigen einen eigenen Drehstromanschluss.
Vor den Gefahren in der Elektrotechnik sowie des elektrischen Stromes
kann nur eindringlich gewarnt werden. Elektrischer Strom fließt durch
den menschlichen Körper wenn man zwei Punkte unterschiedlichen
Potenzials berührt. Je höher die Spannung und je kleiner der
Körperwiderstand ist, desto höher ist der Körperstrom. (Ohmsches
Gesetz). Auch die Stromart und die Einwirkdauer sind entscheidend.
Grundsätzlich gilt in der Elektrotechnik: Spannungen über 50 Volt und
Ströme über 25mA können lebensgefährlich sein. Bei allen Elektrounfällen
gilt zuerst die Spannungsquelle ausschalten um sich selber vor
Stromschlägen zu schützen. Erst nach der Abschaltung wie Stromstecker
herausziehen , Sicherungen rausdrehen oder Leitungsschutzschalter
ausschalten beginnt man mit 1. Hilfe Maßnahmen am Verunfallten.
In der Elektrotechnik gibt es die fünf Sicherheitsregeln, die jede
Elektrofachkraft wissen sollte. 1. Freischalten 2. Gegen
Wiedereinschalten sichern 3. Spannungsfreiheit mit einem zweipoligen
Spannungsmesser feststellen 4. Erden und Kurzschließen 5. Benachbarte
Teile die unter Spannung stehen abdecken oder abschranken.
Elektrische Betriebsmittel mit erkennbaren Fehlern und Defekten sollten
umgehend vom Netz getrennt werden, und die Mängel repariert werden. Dazu
gehören zum Beispiel schadhafte Anschlusskabel, Stecker, Steckdosen.
Schadhafte Leitungen in der Elektrotechnik sollten nicht geflickt oder
mit Klebeband isoliert werden.
Zur Gewährleistung eines störungsfreien Betriebes einer elektrischen Anlage und elektrischen Betriebsmittel werden in bestimmten Abständen Wiederholungsprüfungen vorgeschrieben. An den Betriebsmitteln sind Sichtprüfungen, Messungen und Funktionsprüfungen erforderlich. Hierzu ist ein Gerätetester notwendig. Für die Messungen an ortsfesten Anlagen und Betriebsmitteln wird ein Installationstester verwendet. Die Betriebsmitttel werden in verschiedene Schutzklassen eingeteilt.
Schutzklassen der Betriebsmittel
Die Einteilung in verschieden Schutzklassen sagen aus, mit welchen Mitteln die Sicherheit erreicht wird. Eine Aussage über die Höhe des Schutzes ergibt sich nicht aus dieser Einteilung.
Betriebsmittel der Schutzklasse 0
Der Schutz wird nur durch eine Basisisolation erreicht. Betriebsmittel der Schutzklasse 0 dürfen nur in erdfreien nichtleitenden Räumen verwendet werden. Der Schutz wird beim Versagen der Basisisolation von einem speziellen nichtleitenden Raum gegeben. Betriebsmittel der Schutzklasse 0 kommen im normalen Alltag nicht vor und sind nur in besonderen Laborräumen anzutreffen.
Betriebsmittel der Schutzklasse I
Der Schutz gegen einen elektrischen Schlag wird durch die Basisisolation, und durch Verbindung von berührbaren leitfähigen Teilen des Betriebsmittels mit dem Schutzleiter der festen Elektroinstallation erreicht. Versagt die Basisisolierung, erfolgt über den Schutzleiter eine automatische Abschaltung. Betriebsmittel mit der Schutzklasse I besitzen eine dreiadrige Anschlussleitung mit dem entsprechenden dreipoligen Schukostecker. Der Schutz gegen elektrische Schläge ist von der Elektroinstallation abhängig. Sind Betriebsmittel der Schutzklasse I mit einer zweiadrigen Leitung oder mit einem zweipoligen Stecker ausgestattet, entsprechen sie nur noch der Schutzklasse 0, und dürfen in einer normalen Umgebung nicht benutzt werden.
Betriebsmittel der Schutzklasse II
Die Betriebsmittel der Schutzklasse II haben nicht nur eine Basisisolierung sondern noch eine zweite zusätzlich verstärkte Isolierung. Es besteht kein Schutzleiteranschluss, und die Wirksamkeit dieser Schutzmaßnahme ist unabhängig von der festen Elektroinstallation.
Betriebsmittel der Schutzklasse III
Es werden nur Schutzkleinspannungen angewendet durch die ein elektrischer Schlag nicht gegeben ist. Die Spannungen betragen max. 50 Volt Wechselspannung (AC) und 120 Volt Gleichspannung (DC). Andere Spannungen treten nicht auf. Bei diesen Kleinspannungen ist die Gefahr einer nennenswerten Durchströmung des menschlichen Körpers nicht gegeben. Bei den Schutzkleinspannungen unterscheidet man zwischen SELV und PELV. Die Bezeichnungen kommen aus der englischen Sprache.
ELV = extra low voltage (gesonderte Kleinspannung)
SELV = Safety (Sicherheit)
PELV = protective (geschützt)
PELV liegt auf Erdpotenzial wie die Masse von elektronischen Geräten wie z.B. Audioverstärker.
SELV ist immer isoliert von anderen Potenzialen zu verlegen. Als Beispiel sei die Haustürklingel genannt.
Wird auf die Basisisolierung verzichtet, darf die Spannung bei SELV
nicht 25Volt AC (60 Volt bei DC) übersteigen. Ein Beispiel sind die
Schienen einer Spielzeugeisenbahn.
Bei PELV darf auf die Basisisolierung verzichtet werden, wenn die
Spannung 6V (AC) oder 15V (DC) nicht überschreitet. Der Anschluss eines
Schutzleiters ist nicht erlaubt und bei der Prüfung ist auf eine sichere
Trennung zu anderen Potenzialen zu achten. Es wird der
Isolationswiderstand zwischen Primär- und Sekundärseite des
Transformators geprüft und gemessen.
Ein Sonderfall ist die Funktionskleinspannung (FELV) bei der ein
Spartrafo eingesetzt wird, und somit keine galvanische Trennung erfolgt.
Ein Schutz wie bei SELV und PELV ist nicht gegeben. Bei FELV liegen die
Schutzmassnahmen auf der Primärseite des Trafos.
Die Schutztrennung ist eine sichere Trennung mittels eines
Transformators, der s.g. Trenntransformator. Im Gegensatz zur
Schutzkleinspannung darf der Trafo eine Spannung bis 500 V (AC) liefern.
Der Schutz beruht auf der sicheren Trennung von der Erde und zu anderen
Potenzialen. Der Sekundäranschluss am Trenntrafo ist also erdfrei. Es
muss sichergestellt werden, dass die Kapazitäten durch lange
Leitungswege zwischen Leiter und Erde klein gehalten werden. Wird am
Trenntrafo nur ein Gerät betrieben, ist ein Schutzleiter unzulässig.
Werden mehrere Geräte an einem Trenntrafo betrieben, müssen die
leitfähigen Körper der Geräte mit einem Schutzleiter verbunden sein, der
jedoch nicht geerdet werden darf.
In einem beengten leitfähigen Raum (z.B. ein Stahltank) darf am
Trenntrafo nur ein Gerät der Schutzklasse I betrieben werden. Der
Schutzleiter ist sichtbar und gut leitend mit dem Gehäuse oder der
Standfläche zu verbinden.
Nach Instandsetzungen oder Reparaturen von elektrischen Betriebsmitteln erfolgt deren Prüfung auf die elektrische Sicherheit nach DIN VDE 0701 durch eine Elektrofachkraft. Die Wiederholungsprüfungen werden nach DIN VDE 0702 durchgeführt. Bei beiden Normen geht der Ablauf der Prüfung folgendermaßen vor: Besichtigen - Messen - Funktionsprüfung Die Prüfgeräte für die Messungen müssen den Vorschriften der VDE DIN 0404 - DIN VDE 0413 entsprechen. Für die Prüfung wird ein Gerätetester verwendet.
Besichtigung:
Gehäuse und Abdeckkappen auf Risse und Beschädigung sorgfältig prüfen.
Anschlussleitungen, Zugentlastung und Biegeschutz auf Beschädigung untersuchen.
Der PE-Leiter im Gerätestecker muss länger sein als die anderen Leiter L und N.
Gerätesicherungen müssen mit den vom Hersteller geforderten Werten übereinstimmen.
Aufschriften die der Sicherheit dienen müssen gut lesbar sein.
Kühlöffnungen müssen frei von Verschmutzungen und Verstopfungen sein.
Als nächstes wird gemessen und in folgender Reihenfolge bei Geräten der Schutzklasse I Schutzleiterwiderstand - Isolationswiderstand - Ersatz- (Ableitstrom)
Schutzleiterwiderstand
Bei Betriebsmitteln der Schutzklasse I ist zunächst die Durchgängigkeit des Schutzleiters zu prüfen. Dies kann mit Hilfe einer Prüftaste am Prüfgerät festgestellt werden. Danach wird der niederohmige Widerstand des Schutzleiters gemessen. Der Mindestprüfstrom hierfür beträgt 200mA (DC), ein einfaches Vielfachmessgerät ist also nicht zulässig. Ortsveränderliche Geräte werden in die Prüfsteckdose des Gerätetesters gesteckt. Die Messleitung wird an den verschiedenen Stellen des Metallgehäuses gelegt. Der richtige Messbereich wird gewählt und während der Messung wird die Anschlussleitung des zu prüfenden Gerätes bewegt, um eventuelle Brüche oder Wackelkontakte aufzuspüren. Der Schutzleiterwiderstand sollte weniger als 0,3 O betragen bei einer Leitungslänge von max. 5m. Pro 7,5m Leitungslänge darf der Schutzleiterwiderstand sich um 0,1 O erhöhen. Der Maximalwert darf insgesamt nicht mehr als 1 O betragen. Eine Messunsicherheit von 30 % wird abgerechnet.
Bei ortsfesten Prüflingen die nicht vom Netz getrennt werden können, wird die Messleitung eines Installationstesters an die PE-Klemme des Betriebsmittel angeschlossen und die andere Messleitung an eine benachbarte Steckdose mit Schutzleiteranschluss. Hier wird ein Maximalwert von 1 O zugelassen.
Isolationswiderstand
Bei ortsveränderlichen Geräten ist zur Messung die Einstellung am Gerätetester zu ändern, und der Messwert abzulesen.
Bei ortsfesten Geräten und Installationen werden zur Messung des
Isolationswiderstandes die Betriebsmittel vom Netz getrennt. Bei Geräten
der Schutzklasse I werden L und N verbunden und der
Isolationswiderstand gegen PE (Schutzleiter) gemessen. Die Messung wird
mit einem Installationstester durchgeführt.
Der Isolationswiderstand ist durch Einflüsse aus der Umwelt wie Feuchtigkeit starken Schwankungen unterworfen.
Netzschalter und Temperaturregler müssen geschlossen werden.
Es wird mit einer Prüfspannung von 500 Volt DC gemessen. Während der
Messung dürfen die Anschlusskontakte nicht berührt werden. Ein
Isolationswiderstand größer 1,0 MO bei Geräten der Schutzklasse I ist
ausreichend.
Ableitstrom
Bei Geräten der Schutzklasse I mit Programmsteuerungen,
Nullspannungsschaltern und elektronischen Innenleben ist auf die Messung
des Isolationswiderstandes zu verzichten. Stattdessen wird eine
(Ersatz) Ableitstrommessung durchgeführt. Bei Betriebsmittel oder
Anlagen die mit Heizungswasser oder Trinkwarmwasser in Verbindung stehen
kann der Isolationswiderstand etwas unterschritten werden, auch hier
wird statt der Isolationsmessung der Schutzleiterstrom gemessen. Während
der Messung muss Wasser in Warmwassergeräten gefüllt sein.
Dieser Ableitstrom ist die gefährdende Größe der durch die Isolierung
fließt. Bei Geräten mit einem umpolbaren Stecker muss die Messung in
beiden Steckerstellungen erfolgen. Es gilt dann der größere Messwert.
Der maximale Ableitstrom bei allgemeinen Geräten liegt bei 3,5 mA.
Bei Geräten mit einer Leistung ab 3,5 kW beträgt der maximale
Schutzleiterstrom 1mA pro kW Heizleistung bei eingeschalteten
Heizelementen. Wahrscheinlich ist aber bei diesen Werten die Isolation
beschädigt, und das Betriebsmittel sollte eingehend untersucht werden.
Sind bei einem Gerät der Schutzklasse I berührbare leitfähige Teile
angebracht, die nicht mit dem PE in Verbindung stehen, so muss
Isolationswiderstand mindestens 2 MO betragen. Diese leitfähigen Teile,
wie Typenschilder unterliegen dann den Vorschriften der Schutzklasse II.
Ein Betriebsmittel kann also zwei verschiedene Schutzklassen aufweisen.
Bei Geräten der Schutzklassen II oder III ist der Isolationswiderstand zwischen den kurzgeschlossenen Anschlüssen L + N und berührbaren leitfähigen Teilen zu messen.
Netzschalter oder Temperaturregler müssen geschlossen werden.
Alle handgeführten Geräte unterliegen der Schutzklasse II . Auch eine Verlegeleitung wie NYM 1,5 hat die Schutzklasse II. über der Basisisolierung der Kupferadern liegt eine zweite zusätzliche Isolierung. Stegleitung dagegen hat die Schutzklasse 0.
Bei Geräten der Schutzklasse II liegt der untere Grenzwert des Isolationswiderstandes bei 2 MO. Das gilt auch für leitfähige Typenschilder die auf isolierten Geräteteilen bei Betriebsmitteln der Schutzklasse I angebracht sind, und nicht mit dem PE in Verbindung stehen. Bei Geräten der Schutzklasse II mit berührbaren elektrisch leitfähigen Teilen bei denen Bedenken gegen eine Messung des Isolationswiderstandes bestehen, wird nach DIN VDE 0701 Teil 240 eine Messung der Spannungsfreiheit zwischen den berührbaren Teilen und dem PE der Anlage. Das zu prüfende Gerät ist mit Netzspannung zu betreiben und kann während des Betriebes gemessen werden.
Mit einer Messspitze werden alle leitfähige Teile wie z.B. Schrauben
abgetastet. Es handelt sich um eine passive Strommessung. Das gilt auch
für leitfähige Teile an Geräten der Schutzklasse I die nicht mit dem PE
verbunden sind. Dazu gehört das leitfähige Bohrfutter einer
Bohrmaschine, während der hintere Teil dieser Maschine am PE
angeschlossen ist. Die Schutztrennung zur Klasse II liegt an den
Kunststoffzahnrädern des Getriebes
Die Messung wird in beiden Positionen des Netzsteckers durchgeführt. Die
Grenzwerte liegen bei DIN VDE 0701 kleiner 0,25mA, bei der
Wiederholungsprüfung kleiner 0,5mA. Fließt ein Ableitstrom von 0,1mA bis
0,5 mA über die Betriebs- und Schutzisolierung, ist die Isolation
defekt und sollte umgehend geprüft werden.
Bei Geräten der Schutzklasse III, also bei Kleinspannungen, liegt der Isolationswiderstand bei mindestens 250 KO.

