EnEV Energieeinsparverordnung 2009

Im Jahr 2009 trat am 01. Oktober 2009 die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 in Kraft. Wie die Vorgängerverordnungen EnEV 2002 und 2007 regelt sie die Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparender Anlagentechnik bei Wohn- und Nichtwohngebäuden. Für die Hausbesitzer und Häuslebauer sind die Anforderungen um ca. 30% verschärft geworden und 2012 soll bereits eine neue Verordnung vom Gesetzgeber verabschiedet werden.

Vierzig Prozent des Energieverbrauchs in der Europäischen Union geht auf das Konto Beheizung, Trinkwarmwasser und elektrischer Versorgung von Gebäuden. Energie die nicht verbraucht wird, schont den Geldbeutel und das Klima. In Kyoto hat 1997 Deutschland sich verpflichtet bis Zweitausendzwölf 21,0% weniger Treibhausgase gegenüber dem Basisjahr 1990 zu emittieren. Durch den Untergang der Schwerindustrie in der ehemaligen DDR konnte dieses Ziel u.a. erreicht werden. Laut einer Hochrechnung sind es im kommenden Jahr 2010 19,7%. EU-weit sind es -8%.

Für die Berechnung gibt es ab der EnEV 2009 ein einheitliches Verfahren die DIN V 18599. Diese Norm ist bereits aus der Nichtwohngebäudeberechnung bekannt. In einer Übergangszeit kann der Gebäudeenergieberater noch mit der alten DIN 4701-6/4108-6 rechnen. Für den Hausbesitzer ist die Berechnung des Gebäudes nach der alten Norm günstiger. Der Gebäudeenergieberater sollte jedoch den Hausbesitzer vorher informieren, welches Berechnungsverfahren in der Übergangszeit zum Zuge kommen soll.

Eine weitere Einführung der EnEV 2009 ist, dass das Berechnungsverfahren sich an der Referenztabelle EnEV 2009 (Anlage 1, Tab.1) orientiert. Für Wohngebäude entsteht bei der Berechnung praktisch ein Schattenmodell oder ein Referenzgebäude auf Neubau-Niveau zum Istzustand. Das ist wie ein Vergleich von einem alten Auto zu einem Neuwagen in puncto Kraftstoffverbrauch und Schadstoffausstoß.Bei Neubauten darf der berechnete Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, Trinkwarmwasser, Lüftung und Kühlung die Vorgaben vom Referenzgebäude nicht übersteigen. Bei Nichtwohngebäuden wird noch die eingebaute Beleuchtung mitgerechnet.

Diese ehrgeizigen Ziele werden bei Neubauten um eine durchschnittliche 15 % strengere Wärmedämmung erreicht. Ferner müssen bei der Anlagentechnik erneuerbare Energien anteilig genutzt werden. Dieses EEWärmeG (Erneuerbare Energien Gesetz) vom 01.01.2009 ist ein weiteres Gesetz das mit der Einführung der neuen EnEV 2009 gültig wurde. Thermische Solaranlagen, Kessel mit dem Brennstoff Biomasse werden für die Beheizung und zur Trinkwarmwasseraufbereitung verwendet. Das kann auch eine Wärmepumpe leisten, mit der man im Sommer das Haus sogar noch zusätzlich kühlen kann. Als Ersatzmaßnahme kann z.B.ein effizientes Blockheizkraftwerk (BHKW) für Mehrfamilienhäusern verwendet werden, wenn ständig Wärme verbraucht wird.

Für Wohn- und Nichtwohngebäude gilt: Wird elektrischer Strom aus erneuerbaren Energien im unmittelbaren Zusammenhang zum Gebäude erzeugt, kann die Strommenge, die dem errechneten Strombedarf der jeweiligen Nutzung entspricht, vom Endenergiebedarf abgezogen werden. Vorrangig muss der erzeugte Strom im Gebäude selbst genutzt werden; die überschüssige Strommenge wird ins öffentliche Netz eingespeist. Das kann z.B. eine Photovoltaikanlage sein. In letzter Zeit drängen immer mehr Mini-Windkraftanlagen auf den Markt.

Die EnEV bewertet mit einem Primärenergiefaktor die Effizienz der unterschiedlichen Energieträger. Gas und öl liegen nach wie vor bei 1,1. Der elektrische Strom liegt jetzt bei 2,6 statt vorher bei 2,7. Somit geht die Erzeugung von Elektroenergie in Deutschland in die richtige Richtung. Diese Primärenergiefaktoren gelten jedoch nur für die Situation in Deutschland. Stärkere Verluste bei Gas und Öl entstehen jedoch im Ausland. Immer wieder sind im Fernsehen riesige sinnlos brennende Gasfackeln außerhalb von Deutschland in den Fördergebieten zu sehen. Diese Verluste und der dazugehörende Schadstoffausstoß vor den deutschen Grenzen werden auch bei der EnEV 2009 nicht berücksichtigt, obwohl überwiegend Gas und Öl aus den ausländischen Fördergebieten zu uns gelangen.

Ab dem 01. Januar 2010 sollen intelligente Strom - und Gaszähler (Smart-Meter) in Neubauten und Grundrenovierten Wohnungen zur Pflicht werden. Durch eine automatische Fernablesung per Funk oder Kabel kann der eigene Stromverbrauch zeitnah erfasst werden. Außerdem können Statistiken über den Jahresverbrauch erstellt werden. Ein Nachteil ist der fehlende Datenschutz, der sich immer mehr zum Problem bei der Nutzung moderner Informationstechnologie entwickelt. Irgendwann wissen die Elektromärkte wann der Kunde einen neuen Kühlschrank benötigt.

Weitere Regelungen der EnEV 2009 sind Nachrüstpflichten von veralteten Heizkesseln. Heizkessel die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden und vor dem 01. Okt. 1978 erstellt wurden, müssen gegen moderne Kessel ausgetauscht werden. In nicht beheizten Räumen müssen Anlagenteile und Rohrleitungen für die Heizung und Trinkwarmwasser gedämmt werden. Eine Dämmpflicht besteht auch für ungedämmte oberste Geschoßdecken von beheizten Räumen, die nicht begehbar aber zugänglich sind. Das Ganze gilt aber erst im Falle eines Eigentümerwechsels nach dem 01.Februar 2002. Es gibt auch bestimmte Ausnahmen von diesen Pflichten.

Da durch die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise die fossilen Brennstoffe im Herbst 2008 deutlich gefallen sind, sind die Zeiten für Energiesparmaßnahmen schlecht. Dies ist jedoch nur eine Momentaufnahme. Der Weltenergiebedarf steigt wieder an, und 2009 ist der Preis für Rohöl von 45 Dollar auf fast 90 Dollar pro Barrel (Stand Ende 2010) wieder gestiegen. Im Juli 2011 kostet ein Liter Heizöl ca. 85 Cent.  Die Erdgas- und Ölförderung wird in dieser Dekade ihren Zenith erreichen und somit wird der Blick des Bürgers für Energiesparmaßnahmen weiter geschärft werden.

Back to top