EEWärmeG Erneuerbare Energien Wärmegesetz 2009

Die Bundesregierung hat sich die Erhöhung der erneuerbaren Energien für die Wärmeversorgung zum politischen Ziel gesetzt. Das EEWärmeG ersetzt die Forderung der EnEV 2007, erneuerbare Energien zu berücksichtigen. So soll bis zum Jahr 2020 14 Prozent der benötigten Wärme in Deutschland aus erneuerbaren Energien stammen. Das sind Heizungs- und Trinkwarmwasseranlagen. Bestimmungen für die Anlagen zur Kühlung von Gebäuden sind ebenfalls im EEWärmeG festgeschrieben.

Das macht Deutschland unabhängiger von fossilen Brennstoffen die hauptsächlich in politisch unsicheren Regionen gefördert werden. Die Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien ist mit viel weniger Treibhausgasemissionen verbunden, außerdem werden erneuerbare Energien nicht knapp und sind daher wesentlich wirtschaftlicher als Heizanlagen die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.

Wer neu baut muss ab 2009 zur Wärmeversorgung des Gebäudes anteilig erneuerbare Energien nutzen. Die Nutzungspflicht besteht für Wohn- und Nichtwohngebäude. Eigentümer von Gebäuden im Bestand sind vom EEWärmeG nicht betroffen. Wer jedoch freiwillig Wärmeerzeugungsanlagen die erneuerbare Energien nutzen in Bestandsgebäuden einbaut, kann auf die Förderprogramme des Staates greifen.

Je nach örtlicher Gegebenheit kann man Biomasse, Solarthermie, Umweltwärme oder Erdwärme nutzen. Welche Art von erneuerbaren Energien genutzt wird, kann der Bauherr frei entscheiden.

Kommunen können im Interesse des Klimaschutzes Häuslebauer an den Anschluss eines Nahwärmenetzes vorschreiben. Natürlich muss dieses Nahwärmenetz aus zu 50% aus erneuerbaren Energien oder Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) gespeist werden.

Müllverbrennungsanlagen sollen durch das EEWärmeG neue Impulse bekommen. Dort sollen aber zur Hälfte biologisch abbaubare Abfälle verbrannt werden.

Wenn man als Hausbesitzer keine erneuerbaren Energien nutzen kann oder möchte, können auch Ersatzmaßnahmen greifen, wie eine stärkere Dämmung der Gebäudehülle, Nutzung von Fernwärmenetzen und wenn Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt wird.

Auch schont die Nutzung von Abwärme das Klima. Die Abwärme fällt an, wenn Wärme unter Einsatz von Energie gewonnen wird. Es handelt sich zwar nicht um erneuerbare Energien, die Verwertung von Abwärme hilft wertvolle Rohstoffe zu sparen. Derjenige der Abwärme nutzt muss mindestens 50% seiner benötigten Wärme aus Abwärme nutzen.

Der gleiche Prozentsatz gilt, wenn Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung zur Wärmeerzeugung genutzt werden.

Das EEWärmeG erlaubt ausdrücklich, dass Ersatzmaßnahmen und die Nutzung erneuerbarer Energien miteinander kombiniert werden können.

Gebäudeeigentümer werden über das Marktanreizprogramm (MAP) gefördert. Leider hat sich der Anteil der erneuerbaren Energien nicht in dem erhofften Maße gesteigert weil viele Hausbesitzer von diesen Energien noch nicht überzeugt sind. Durch die Finanz- und Wirtschaftskrise sind Ende 2008 die Preise für fossile Brennstoffe zusätzlich stark gefallen. Dadurch wurden die Erneuerbaren wieder etwas vom Markt zurückgedrängt. Allerdings ist der Rohölpreis 2009 und 2010 wieder auf 90 Dollar pro Barrel wieder angestiegen. Für Investionen in erneuerbare Energien kann man zurzeit noch Fördergelder vom Staat bekommen. Der Staat führt das Marktanreizprogramm auch 2010 weiter fort, auch wenn hier und da das Programm verändert wurde, und gewisse Unsicherheiten auftraten. Maßnahmen die zur Erfüllung der Pflicht dienen, werden nicht gefördert.

Wer allerdings mehr unternimmt, wird gefördert.

Förderanträge kann man beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BafA) stellen. Die Gebäudeeigentümer die innovative Techniken einsetzen die das Klima und Ressourcen schonen werden auch in Zukunft vom Staat Geld erhalten.

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